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SWK 26, 10. September 2009, Seite 775

12 % Betriebsausgabenpauschale auch für Unternehmensberater

Unternehmensberatung geht weit über eine "kaufmännische Beratung" hinaus

Werner Sedlacek

Für bestimmte Einkünfte - wie u. a. aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung - steht das Betriebsausgabenpauschale nur in Höhe von 6 % zu. Als Beispiel für eine kaufmännische Beratung wird immer wieder die Tätigkeit der Unternehmensberater genannt.Die Einkünfte der ein reglementiertes Gewerbe ausübenden Unternehmensberater sind jedoch unter jenen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit genannt, für die durchwegs das 12%ige Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden kann. Es könnte sich aber die - aus oberflächlicher Sicht nicht ganz unberechtigte - Frage stellen, ob bei den auch "kaufmännisch beratenden" Unternehmensberatern nur das 6%ige oder schon auch, wie bei allen anderen in § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 genannten Berufstätigkeiten, das höhere 12%ige Betriebsausgabenpauschale zur Anwendung zu gelangen hat?

1. Gesetzliche Grundlagen

Das Betriebsausgabenpauschale beträgt "bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, ... 6 %, höchstens jedoch 13.200 Euro, sonst 12 %, höchstens jedoch 26.400 Euro" (§ 17 Abs. 1 EStG 1988).

Das 12%ige Betriebsausgabenpauschale steht somit bei Erfüllung der dafür vorgesehenen Voraussetzungen für alle unter die §§ 22 Z 1 lit. ...

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