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SWK 26, 10. September 2009, Seite 186

Nochmals: Zwei Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Thomas Neumann und Peter Pülzl

Direktor Dr. Thomas Neumann von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft schreibt zu dem in SWK-Heft 23/24, S 716, abgedruckten Beitrag von Dr. Peter Pülzl:

"In SWK-Heft 23/24/2009 führt Herr Dr. Pülzl auf Seite 717 unter ‚Die Auswirkungen auf § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG' unter anderem aus: ‚ ... Der statische Verweis auf die Stammfassung des UStG 1994 bewirkt, dass sozialversicherungsrechtlich nicht auf die aktuelle Nettogrenze von 30.000 Euro abzustellen ist, sondern auf den ursprünglich vorgesehenen, im Zuge der Euro-Umstellung mit 22.000 Euro festgesetzten Wert ... '

Die SVA vertritt dazu eine andere Rechtsauffassung, weil § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG nicht ausdrücklich auf die Stammfassung des UStG 1994 verweist; vielmehr sind gemäß § 253a GSVG Bestimmungen anderer Bundesgesetze, soweit in diesem Bundesgesetz auf sie verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden."

*

Diese mir bekannte Ansicht der SVA der gewerblichen Wirtschaft ist im Licht einer rechtsübergreifenden Verwaltungsvereinfachung zwar pragmatisch und insoweit auch zu begrüßen, sie bedarf aufgrund des klaren Verweises auf die ursprüngliche Fassung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 allerdings der Legalisierung durch den Gesetzgeber (arg.: "die Umsatzgrenze d...

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