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SWK 26, 10. September 2009, Seite 181

Der Verein als Arbeitgeber: Wie sind Vergütungen an Mitarbeiter zu behandeln?

Steuer- und Beitragsfreiheit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportvereine

Herbert Grünberger

Am 19. Mai hat der Nationalrat mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009 (als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 52/2009) beschlossen, dass Vereine monatlich 540 Euro steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen können. Bemerkenswert dabei ist zweierlei: Erstens gilt dies nur für Sportvereine, und zweitens ist dieser Betrag auch sozialversicherungsfrei.

1. Unterschiedliche Voraussetzungen

Durch die Eingrenzung der Steuerfreiheit von an Mitarbeiter ausgezahlten Vergütungen auf Sportvereine gibt es jetzt drei unterschiedliche Vorschriften und Vorgangsweisen für Vereine:

1. Für Kulturvereine (Musik-, Theater-, Gesangsvereine) gelten die Vereinsrichtlinien und die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen aus dem Jahr 2002, BGBl. II Nr. 409/2002.

2. Für Sozialvereine (Rotes Kreuz, Samariterbund, Kinderhort usw.) gelten die Vereinsrichtlinien, aber eingeschränkt.

3. Für Sportvereine gelten nicht mehr die Vereinsrichtlinien und die VO BGBl. II Nr. 409/2002, sondern § 3 Abs. 1 Z 16c EStG und § 49 Abs. 3 Z 27 ASVG.

2. Ausgangslage

Wenn Vereine an ihre Mitarbeiter Vergütungen auszahlen, dann stellt sich regelmäßig die Frage nach der Besteuerung und der So...

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