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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite R 6

Zollrecht: Fälschungen

Die - wenn auch gutgläubige - Vorlage von Fälschungen amtlicher Dokumente, insbesondere von gefälschten Präferenznachweisen, führt nicht zu einem "Irrtum" im Sinn des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK. - (Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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