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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite 81
Änderungen durch das Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf einen Blick
Entstehung der Steuerschuld - Zuständigkeiten - Schenkungsmeldepflicht - Stiftungseingangssteuergesetz
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Entstehung der
Steuerschuld | Erbschafts- und
Schenkungssteuer | Grunderwerbsteuer | Schenkungsmeldepflicht gemäß § 121a
BAO | Stiftungseingangssteuer |
vor dem : | a) Erwerb von Todes wegen durch Erbanfall,
Vermächtnis, Pflichtteil, Schenkung auf den Todesfall, Ablebensversicherung
b) Schenkungen unter Lebenden c) Zweckzuwendungen | für entgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken | ||
ab dem : | keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr
(VfGH und SchenkMG 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, ausgegeben am ) | für entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb von
inländischen Grundstücken | Meldepflicht gemäß § 121a BAO für Schenkungen und Zweckzuwendungen
unter Lebenden Vermögenswerte (Geld, Sparbücher, Betriebe ...) ab einer gewissen Betragsgrenze | unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche
Stiftung (oder damit vergleichbare Vermögensmasse)
- von Todes wegen und - unter Lebenden |
Zuständigkeit | Erbschafts-
und Schenkungssteuer | Grunderwerbsteuer | Schenkungsanzeige gemäß § 121a BAO | Stiftungseingangssteuer |
Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis
(AVOG): Finanz... |