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Leistungsempfänger bei Bauausführungen
Leistungsempfänger bei Bauausführungen (§§ 11, 12 UStG)
Leistungsempfänger ist jene Person, die eine Leistung für sich ausbedungen hat und die aufgrund der zivilrechtlichen Vereinbarung, die dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, Anspruch darauf hat, dass die Leistung an sie oder eine vor ihr bestimmte Person ausgeführt wird. Unerheblich ist, in wessen wirtschaftliches oder zivilrechtliches Eigentum die Leistungen übergehen. Das unabdingbare Erfordernis, dass in einer Rechnung der Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung enthalten sein muss, dient der Feststellung, ob derjenige, der den Vorsteuerabzug geltend macht, tatsächlich der Leistungsempfänger war. Stimmt der angegebene Leistungsempfänger nicht mit dem tatsächlichen Leistungsempfänger überein, so sind beim angegebenen Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug geltend machen will, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht gegeben, weil er für sein Unternehmen keine Leistung erhalten hat. Werden beim Leistungsbezug Gemeinschaften eingeschaltet, muss geprüft werden, wer der Leistungsempfänger ist. Maßgebend ist, wer sich die Leistung ausbedungen hat. Ist dies die Gemeinsc...