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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite 4

Ablöse von einer Bank für Anmietung

Ablöse von einer Bank für Anmietung (§§ 28 Abs. 1, 30 EStG)

Der Beschwerdeführer kaufte ein Mietgebäude (im Erdgeschoss war ein Großfleischhauereibetrieb, im 1. Stock ein angeschlossener Restaurantbetrieb, und im 2. Stock waren Lager, Personalräume und eine Wohnung untergebracht) 1987 um 436.000 Euro. Mit Erwerb des Gebäudes hat der Betrieb seine Mietrechte um 290.700 Euro an den Beschwerdeführer verkauft. Eine Bank hat kurz nachher einen Betrag von fast 400.000 Euro für die Räume im Erdgeschoss bezahlt. Dieser Betrag wurde vom Steuerpflichtigen nicht als Einnahme erklärt, weil es sich dabei seiner Meinung nach um eine Entschädigung für Wertminderung gehandelt habe; ein Gutachten habe ihm dies auch bestätigt, weil durch die Vermietung des gesamten Erdgeschosses u. a. kein Lift eingebaut werden kann und damit das Dachgeschoss nicht mehr ausgebaut werden könne. Seitens der Finanz wurde die Zahlung nicht als Entschädigung für eine Wertminderung eingestuft, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch kein Schaden eingetreten sei, was aber unabdingbare Voraussetzung des Schadenersatzrechtes sei. Der VwGH hat den Bescheid aufgehoben, weil eine Entschädigung auch dann vorliegt, wenn die Wertminderung in ihrer konkreten...

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