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SWK 25, 1. September 2009, Seite S 764

Differenzbesteuerung: Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft

Anmerkungen zu BFH 18. 12. 2008, V R 73/07

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Der deutsche BFH entschied mit Urteil vom , V R 73/07, dass Übertragungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft auch gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Lieferungen anzusehen sind. Daher kann die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen, wenn die Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Gutschriften auf einem Kapitalkonto des Gesellschafters erfolgt. Der Anschaffungswert wäre diesfalls der Tauschwert im Zeitpunkt der Einlage.

1. Zum Sachverhalt

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), betreibt einen Antiquitätenhandel und versteuerte in den Streitjahren 1998 bis 2000 ihre Umsätze als Wiederverkäuferin nach § 25a dUStG 1993/1999 (vergleichbar mit § 24 UStG 1994).

Die Klägerin versteuerte Lieferungen auch insoweit nach § 25a dUStG, als es sich um die Lieferung von Antiquitäten handelte, die ihre Gesellschafter ohne Vorsteuerabzug erworben und aus ihrem Privatvermögen in die GesBR eingelegt hatten.

Im Anschluss an eine Außenprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass § 25a dUStG auf die Lieferung dieser Gegenstände nicht anzuwenden sei.

Die Überführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen Bereich der Gesellschafter in den unternehmerischen Bereich der GesBR u...

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