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SWK 25, 1. September 2009, Seite 750

Bonus-Malus-System bei Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet

Im Herbst werden die NoVA-Richtlinien (NoVAR) im Hinblick auf die beschlossenen Gesetzesänderungen aktualisiert. Als Vorgriff zu dieser Aktualisierung gibt das BMF per Erlass vom , BMF-010220/0230-IV/9/2009, für den Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet betreffend das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 folgende Klarstellung bekannt: Rz. 631 NoVAR lautet: "Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Bonus-Malus-Systems ist, dass für ein Fahrzeug erstmals nach dem ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht wurde und das Fahrzeug vor dem nicht bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Nicht betroffen von der Bonus-Malus-Regelung sind daher Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren. Nicht tangiert sind auch jene Fälle, in denen die Steuerschuld für ein bereits zugelassenes Kraftfahrzeug ab dem nochmals ausgelöst wird (z. B. Lieferung eines Fahrzeuges durch ein Taxiunternehmen gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 nach dem , für welches eine Vergütung nach § 3 Z 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 durchgeführt wurde). Zu beachten ist § 6a NoVAG 1991 daher in den Fällen der erstmaligen inländischen Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) und der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen zum...

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