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SWK 25, 1. September 2009, Seite 748

Ertraglose Wohnungsvermietung durch eine GmbH

Liebhaberei auch bei Kapitalgesellschaften möglich

Bernhard Renner

Im Zusammenhang mit einer verlustträchtigen Wohnungsvermietung durch eine GmbH hat der VwGH ausgesprochen, dass auch bei einer Kapitalgesellschaft die Liebhabereivermutung der Liebhabereiverordnung (LVO) Platz greift.Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass auch Kapitalgesellschaften eine steuerlich neutrale "Privatsphäre" haben können.

1. Sachverhalt und Abgabenverfahren

Bei einer Außenprüfung stellte ein Prüfer fest, dass eine GmbH einen Liegenschaftsanteil in Wien erworben und ab Mai 1997 eine Wohnung vermietet habe. Eine ihr abverlangte Prognoserechnung habe sich als falsch erwiesen. Nach der vom Prüfer erstellten Prognoserechnung sei aufgrund des hohen Werbungskostenüberschusses von Liebhaberei auszugehen.

Das Finanzamt folgte dem Prüferbericht und setzte dementsprechend die Körperschaftsteuer fest. In der dagegen erhobenen Berufung führte die GmbH aus, dass sich die Wohnung im Betriebsvermögen befinde und aus diesem Grund die LVO nicht angewendet werden könne, zumal auch ein allfälliger Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen sei.

Vor dem UFS trug die GmbH vor, dass alle Einkünfte einer GmbH den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen seien und daher auch die Vermietung einer Eigentumswohnung darunterf...

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