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SWK 25, 1. September 2009, Seite 743

Vermietest du noch, oder bewirtschaftest du schon?

Von der steuerlichen Vermietung in die Gewerblichkeit

Lukas Andreaus

In wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist das "Credo der Stunde" die Werterhaltung. Geld von Aktien und Fonds wird zu diesem Zweck in Immobilien, vielfach in Vorsorgewohnungen, umgeschichtet.Bei der Vermietung von Liegenschaften ist es aber mitunter nur ein kleiner Schritt von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aber ein großer Schritt bei den Konsequenzen. Der Beitrag beleuchtet die umfangreichen Folgewirkungen.

1. Der Schritt in die Gewerblichkeit - ein Abgrenzungsversuch

Das Kriterium der Vermögensverwaltung dient der Abgrenzung des Gewerbetriebs von den außerbetrieblichen Einkunftsarten. Der Maßstab zur Qualifizierung als Vermögensverwaltung oder Gewerblichkeit sollte sich nach Doralt danach richten, ob die zusätzlichen Aufwendungen einen über die bloße Vermögensverwaltung hinausgehenden Nutzen (Ertrag) erwarten lassen. Nach dieser Abgrenzung lässt ein höherer Ertrag aufgrund von Nebenleistungen einen Gewerbebetrieb vermuten.

Für die Unterscheidung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) und Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) kommt es nach Ansicht der Finanzverwaltung darauf an, ob sich die Tätigkeit des Vermieters auf die blo...

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