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Grundstücksverlosungen - Kumulation von Gebühren und Grunderwerbsteuer?
Gebühren, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer
Nach Auffassung des BMF lösen Grundstücksverlosungen eine Gebühr für Glücksverträge nach § 33 TP 17 GebG (12 % vom Gesamtwert der Spieleinsätze) und Grunderwerbsteuer aus. Diese Kumulation einer Rechtsgeschäftsgebühr mit Grunderwerbsteuer wird kritisch analysiert.
1. Der Ausgangssachverhalt
Ein inländisches Grundstück wird verlost: 10.000 Lose werden zu je 100 Euro angeboten und verkauft. Ein Gewinner wird gezogen. Dieser erhält die verloste Immobilie.
2. Die Frage Wie ist diese Grundstücksverlosung gebührenrechtlich sowie in der Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer zu beurteilen?
3. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
Ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Im vorliegenden Fall werden Kauf und Glücksvertrag (§§ 1267 ff. ABGB) kombiniert: Ein Grundstück wird zum Kauf angeboten. Jeder Kaufinteressent muss ein, zwei oder mehrere Lose kaufen und akzeptieren, dass der Zuschlag unter allen Kaufwilligen durch eine Losziehung (also durch Zufall) ermittelt wird. Die Ermittlung des Erstehers durch Los ändert jedoch nichts daran, dass alle Interessenten ein Los kaufen, um die per Verlosung angebotene ...