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BWG-Novelle zur Einlagensicherung
Das BMF hat einen Gesetzesentwurf zu einer Novelle des Bankwesengesetzes zur Begutachtung versandt: Mit dieser Novelle wird die EU-Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist ins nationale Recht umgesetzt. Inhaltlich bedeutet das, dass die Leistungen der gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Einlagensicherung erhöht und gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um Wettbewerbsunterschiede zwischen den einzelnen Länderregime zu vermeiden. Im BWG müssen gesetzliche Neuregelungen bei den gesicherten Einlagen der juristischen Personen geschaffen sowie die Fristen für die Auszahlung der gesicherten Einlagen verkürzt werden. Die Begutachtungsfrist ist am abgelaufen.