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SWK 13, 5. Mai 2009, Seite 122

Artikel 36 - Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

"Ihnen obliegt auch die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, sowie die Weiterleitung von Anträgen auf Vorsteuererstattung für im Inland ansässige Unternehmer in Anwendung von Art. 18 der Richtlinie 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige, ABl. Nr. L 44 vom , S. 23, sowie die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf derartige Anträge."

EB: In Entsprechung der Richtlinie 2008/9/EG müssen Anträge auf Erstattung von Vorsteuern in anderen Mitgliedstaaten von in Österreich ansässigen Unternehmern bei der österreichischen Abgabenbehörde elektronisch eingereicht werden. Die Abgabenbehörde leitet die Anträge nach Prüfung an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter. Diese Aufgaben sollen den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis zugewiesen werden.

2. In § 17b wird fol...

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