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ASoK 1, Jänner 2017, Seite 21

Erbringung von Arbeitsleistungen im weiteren Sinn

Teilnahme an Besprechungen, Schulungen, Veranstaltungen etc

Andreas Gerhartl

Bei der Erbringung von Arbeitsleistungen im weiteren Sinn treten unterschiedliche Fragen und Probleme auf. Der vorliegende Beitrag gibt einen mit Lösungsansätzen verbundenen Überblick über die dabei einschlägig auftauchenden Themenstellungen.

1. Einleitung

Unter Arbeitsleistungen im weiteren Sinn werden Tätigkeiten verstanden, die anderen Zwecken als der Erbringung der originär geschuldeten Arbeitsleistung dienen, wie beispielsweise die Teilnahme an Besprechungen bzw Tagungen (Konferenzen etc), der Besuch von anderen (öffentlichen bzw gesellschaftlichen) Veranstaltungen oder die Absolvierung von Maßnahmen zur Festigung bzw Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit. In letztere Kategorie fallen Schulungen im Sinne von Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch Unterstützungsmaßnahmen wie Coaching, Supervision oder Mediation. Demzufolge können Arbeitsleistungen im weiteren Sinn unterschiedlichen Zwecken bzw Zielsetzungen dienen. In Betracht kommen insbesondere der Austausch von Informationen, die Planung von Arbeitsvorgängen, die Vor- oder Nachbereitung von Tätigkeiten, die Weitergabe oder der Erwerb von Wissen. Diese einzelnen Zwecke sind nicht immer trennscharf, sondern können einande...

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