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SWK 13, 5. Mai 2009, Seite 95

Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2009

Neuregelung der Reisekostenersätze bei gemeinnützigen Sportvereinen - Befreiungsmethode für Portfoliodividenden - Anpassungen an das Mehrwertsteuerpaket

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2009/Teil Abgabenänderungsgesetz 2009 (RV 113 und Zu 113 BlgNR 24. GP) beschlossen. Damit werden auch 14 Abgabengesetze geändert: das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994. Die Behandlung im Budgetausschuss ist für den , jene im Plenum des Nationalrats für den vorgesehen. Folgende Änderungen sind geplant:

Einkommensteuergesetz 1988

• Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer ausbezahlt werden, sollen in Höhe von 30 Euro pro Tag, maximal jedoch in Höhe von 540 Euro pro Monat, steuerfrei bleiben können.

• Die Verpflichtung zum Ausweis der geleisteten BMSVG-Beiträge in der Steuererklärung soll entfallen.

• Das Sonderausgabenpauschale (60 Euro) soll auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Arbeitnehmerveranlagung) jedenfalls erhalten bleiben.

• Rückzahlungen von Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung und von Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten sol...

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