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SWK 9, 20. März 2009, Seite 19

Anpassungen und Neuerungen im Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die jüngste Kodexrevision im Überblick

Christian Nowotny

Im Oktober 2007 hat der Österreichische Corporate Governance Kodex seinen fünften "Geburtstag" gefeiert. Gesetzgeber und gesellschaftliche Entwicklungen haben freilich keine Ruhepause gegönnt, sondern bereits im Jahr 2008, also nach nicht einmal einjähriger Pause seit der letzten Kodexanpassung im Juni 2007, Anlass zu einer neuerlichen "Novellierung" geboten. Da das URÄG 2008 in seinen wesentlichen kodexrelevanten Bestimmungen für nach dem beginnende Geschäftsjahre in Kraft tritt, erlaubte dies kein Zuwarten bis zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, die im Jahr 2009 zur nächsten Kodexrevision Anlass bieten wird. In der Folge sollen die wesentlichsten Änderungen der jüngsten Kodexrevision vorgestellt werden.

1. Neue und geänderte C-Regeln

1.1. Corporate-Governance-Bericht

§ 243b UGB verpflichtet österreichische Aktiengesellschaften, deren Aktien an einem geregelten Markt in einem EU-/EWR-Staat notieren, sowie österreichische Aktiengesellschaften, die mit anderen Wertpapieren (z. B. Anleihen) an einem geregelten EU-/EWR-Markt gelistet sind und deren Aktien mit deren Wissen über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, einen Corporate-Governance-Bericht entweder als Teil des Lage...

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