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SWK 9, 20. März 2009, Seite 356

Rechtsschutzfragen bei dinglichen (Abgaben-)Bescheiden

Entscheidungsanmerkung zu

Wolf-Dieter Arnold

Die dingliche Wirkung der Vorschreibung eines Kanal-Aufschließungsbeitrages nach OÖ ROG erlaubt nach Ansicht des VwGH keinen Wechsel der Parteistellung im Berufungsverfahren.

1. Sachverhalt

1.1. Eigentümer einer in Oberösterreich gelegenen Liegenschaft waren im Jahr 1999 (je zur Hälfte) Ehegatten (im Folgenden: "die Eltern"). Mit zwei Bescheiden jeweils vom schrieb der Bürgermeister den Eltern Aufschließungsbeiträge zur Errichtung der gemeindeeigenen Kanalisationsanlage vor.

Naturgemäß waren es die Eltern, die gegen diese beiden Bescheide (mit Schreiben vom ) Berufung erhoben.

1.2. Mit Schenkungsvertrag vom übertrugen die Eltern die verfahrensgegenständliche Liegenschaft unentgeltlich an ihre Tochter. Die Verbücherung des Schenkungsvertrages erfolgte am (wobei das Datum des Einlangens des Grundbuchsgesuches beim Bezirksgericht aus dem VwGH-Erkenntnis nicht ersichtlich - und für den Streitfall unbedeutend - ist).

Die Berufung der Eltern war zu beiden Stichtagen noch unerledigt.

1.3. Unter dem Betreff "Ergänzung zur Berufung [gegen die Bescheide] vom (Aufschließungsbeitrag)" wandte sich die Tochter (die nunmehrige Grundstückseigentümerin) am an den Bürgermeister, erklärte, dass die er...

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