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SWK 12, 20. April 2009, Seite R 30
Ortstaxe Salzburg
• Für Nächtigungen in einer Schutzhütte ist, wenn eine entsprechende Ausstattung vorliegt, eine Ortstaxe zu entrichten. - (§ 3 Abs. 1 lit. f Sbg. Ortstaxengesetz), (Abweisung)
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