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SWK 12, 20. April 2009, Seite 30

Ortstaxe Salzburg

Für Nächtigungen in einer Schutzhütte ist, wenn eine entsprechende Ausstattung vorliegt, eine Ortstaxe zu entrichten. - (§ 3 Abs. 1 lit. f Sbg. Ortstaxengesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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