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Erstmals gesetzliche Regelung privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
Die zunehmende Ausstattung von Arbeitsplätzen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) führt zur Fragestellung, in welchem Umfang und in welcher Weise die Kontrolle der Bediensteten durch den Dienstgeber zulässig ist. Die Bundesregierung hat dem Nationalrat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Regelungen für die Nutzung moderner IKT im öffentlichen Dienst enthält (RV 160 BlgNR 24. GP). Durch den vorliegenden Entwurf soll ein dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechender Ausgleich dieser diametral entgegenstehenden und teilweise grundrechtlich geschützten Interessen auf Bediensteten- und Dienstgeberseite betreffend Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden. Konkret wird im BDG festgeschrieben, dass die bereitgestellte IKT-Infrastruktur grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden darf. Eine private Nutzung in eingeschränktem Ausmaß ist jedoch erlaubt, soweit diese nicht missbräuchlich erfolgt, dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schadet, der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs nicht entgegensteht und die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IKT-Infrastruktur nicht gefährdet. Detaillierte Nutzungsgrundsätze so...