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SWK 12, 20. April 2009, Seite W 42

Vereinfachter und billigerer EU-Markenschutz

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts (Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, HABM) in Alicante, Spanien, weiter zu senken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen. Die Gebührensenkung und Verfahrensvereinfachung bestehen im Wesentlichen darin, dass die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr - die Anmeldegebühr - und keine Eintragungsgebühr mehr zu entrichten. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erheblich. Statt bisher 1.750 Euro für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt in Zukunft nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050 Euro an. Bei Internet-Anmeldungen sinkt der Betrag sogar noch stärker: Statt derzeit insgesamt 1.600 Euro wird künftig nur noch eine Anmeldegebühr von 900 Euro berechnet. Zudem wird die individuelle Gebühr für internationale Markenanmeldungen und -eintragungen, bei denen die Europäische Gemeinschaft gemäß dem Madrider Protokoll benannt werden soll, von 1.450 Euro auf 870 Euro gesenkt.

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