Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2009, Seite 441

Vorfragenbeurteilung und Wiederaufnahme - eine systematische Betrachtung

Vorfragen und Wiederaufnahme im Dienst der Verfahrensökonomie und der Widerspruchsfreiheit behördlicher Entscheidungen

Reinhold Beiser

Ein Verfahren des Verfassungsgerichtshofs ( und B 2229/07) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 226a und Art. II Tiroler Landesabgabenordnung i. d. F. LGBl. Nr. 19/2007 gibt Anlass, die Beurteilung von und die Entscheidung über Vorfragen sowie eine Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens systematisch und teleologisch zu analysieren. Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebote einer wettbewerbsneutralen gleichmäßigen Abgabenbelastung und der Rechtssicherheit im Sinn der Rechtsstaatlichkeit auszugleichen.

1. Vorfragen

Eine Vorfrage ist eine Frage, von deren Beantwortung die Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu deren Beantwortung jedoch eine andere Behörde (ein anderes Gericht) zuständig ist.

Stoll definiert "Vorfragen" wie folgt: "Nach einer schon klassischen (immer wiederkehrenden formelhaften) Umschreibung ist eine Vorfrage ein vorweg zu klärendes rechtliches Element des zur Entscheidung stehenden Rechtsfalles (Sachverhaltes) dergestalt, dass eine Entscheidung der erkennenden Behörde in der Hauptfrage nur nach Klärung einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde (Gericht) fallenden Frage gefällt werden kann. Bei einer Vorfrage muß...

Daten werden geladen...