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SWK 12, 20. April 2009, Seite 434

Doch kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung

VwGH: Freibetrag ist fiktive Betriebsausgabe

Bernhard Renner

Die Frage der Vereinbarkeit einer Gewinnermittlung nach der Basispauschalierung i. S. d. § 17 Abs. 1 und der Geltendmachung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) gemäß § 10 EStG 1988 beschäftigte Literatur, Rechtsmittelbehörden und zuletzt den VwGH. Nach dessen Ansicht ist der FBiG "ohne Zweifel" eine - fiktive - Betriebsausgabe. Da § 17 Abs. 1 EStG 1988 die neben dem Pauschale zusätzlich zu berücksichtigenden Betriebsausgaben taxativ aufzähle, den FBiG aber nicht beinhalte, sei "das Schicksal der Beschwerde bereits entschieden" - der VwGH wies daher das Begehren des Beschwerdeführers ab.

1. Ausgangslage

Die Frage, ob der FBiG auch bei der Basispauschalierung möglich sei, hat die Literatur jahrelang - sogar schon vor seinem Inkrafttreten - intensiv mit Pro- und Contra-Argumenten beschäftigt.

Der Streit fand aber nicht nur im Blätterwald, sondern auch vor Abgabenbehörden statt: Das BMF und auch der UFS haben die Vereinbarkeit versagt. Grundtenor der UFS-Entscheidungen war, dass der FBiG als - fiktive - Betriebsausgabe anzusehen sei und somit als Begünstigung bei der Gewinnermittlung durch Basispauschalierung, bei der die möglichen Betriebsausgaben - ohne Anführung des FBiG - taxativ aufgezählt seien, nicht zust...

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