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Verrechnungskonto und verdeckte Gewinnausschüttung
Verrechnungskonto und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hatte gegenüber seiner GmbH eine hohe Schuld im Rahmen eines Verrechnungskontos. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass der Gesellschafter nicht mehr gewillt war, diese Forderung zurückzuzahlen. Unbestritten hat die Gesellschaft keine Eintreibungsmaßnahmen gesetzt, doch kann daraus nicht auf einen Forderungsverzicht geschlossen werden. Damit liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor (; Vorerkenntnis , 2004/14/0066).