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SWK 12, 20. April 2009, Seite K 10

Katastrophenschäden und Versicherungsleistungen

Katastrophenschäden und Versicherungsleistungen (§ 34 Abs. 6 EStG)

Allfällige Versicherungsentschädigungen sind den als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden gegenzurechnen ( RV/0257-G/08).

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