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SWK 12, 20. April 2009, Seite 10
Katastrophenschäden und Versicherungsleistungen
Katastrophenschäden und Versicherungsleistungen (§ 34 Abs. 6 EStG)
Allfällige Versicherungsentschädigungen sind den als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden gegenzurechnen (-G/08).