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SWK 20, 15. Juli 2009, Seite 645

Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften in der EU und Gesellschaftsteuer

Zur Reichweite der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Sitzverlegungen

Anita Himmelsberger und Roman Thunshirn

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz betreffend die Gesellschaftsteuerpflicht von Verlegungen des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften an die seit anwendbare Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG angepasst. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Reichweite der Gesellschaftsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Sitzverlegungen unter dem Aspekt des Missbrauchs sowie im Zusammenhang mit Neu- und Umgründungen.

1. Rechtslage

Bislang war die Verlegung von Sitz oder Ort der Geschäftsleitung einer Gesellschaft, Personenvereinigung oder juristischen Person innerhalb der EU nur dann steuerfrei, wenn diese zuvor im Wegzugsstaat "als Kapitalgesellschaft angesehen wurde" (Art. 4 Abs. 1 lit. g und h der RL 69/335/EWG; § 2 Z 5 KVG a. F.). Strittig war, ob die Befreiung nur dann gilt, wenn der Wegzugsstaat Gesellschaftsteuer kannte bzw. die wegziehende Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer grundsätzlich ursprünglich unterlag. Der EuGH hat dies in mehreren Urteilen eindeutig entschieden. Er führt zur GmbH in der Rs. C-251/06, Ing. Auer, etwa in Rn. 29 aus, dass eine Gesellschaft, wenn sie eine der in Art. 3 Abs. 1 der RL 69/335...

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