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SWK 20, 15. Juli 2009, Seite 169

Änderungen bei freien Dienstnehmern

Mit 1. 1. 2010 kommen neue Steuerbelastungen auf Dienstgeber zu

Martin Freudhofmeier

Im Zuge der jüngsten gesetzlichen Entwicklungen wurde seitens der politischen Verantwortungsträger mehrfach betont, dass es in dieser Legislaturperiode zu keinen weiteren Steuern kommen werde. Nach dem Steuerreformgesetz 2009, BGBl. I Nr. 26/2009, dessen Aufrollungsbestimmung bis spätestens Juni 2009 von den Dienstgebern rückwirkend ab umzusetzen war, hat der Gesetzgeber nun jedoch im Abgabenänderungsgesetz 2009 (als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 52/2009) - entgegen den bisherigen Zusagen - neue Steuerbelastungen für Dienstgeber normiert.

1. Lohnnebenkosten künftig auch für freie Dienstnehmer

In den Fokus wird im Bereich des Lohnabgabenrechts der freie Dienstnehmer im Sinn des § 4 Abs. 4 ASVG gerückt. Mit der durch das Abgabenänderungsgesetz 2009 erfolgten Änderungen des § 2 lit. a und des § 5 Abs. 1 lit. a KommStG haben Dienstgeber hinkünftig auch für freie Dienstnehmer - analog der Situation bei echten Dienstnehmern - die Lohnnebenkosten Kommunalsteuer (3 %), Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 %) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (bundesländerspezifisch unterschiedlich ausgestaltet; in Wien derzeit 0,40 %) zu entrichten....

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