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SWK 27, 20. September 2009, Seite 815

Familienbeihilfe für deutsche Studentin

Mit trat das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in Kraft, in dem eine Neuregelung und Neustrukturierung des Fremdenrechts durch Erlassung eines Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) vorgenommen wurde. Dieses regelt unter anderem in § 53 Abs. 2, dass auch Studierende bzw. in Ausbildung befindliche Personen, die über Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfügen, eine Anmeldebescheinigung erhalten bzw. sich eine solche ausstellen lassen müssen. Für sie und etwaige Kinder steht dennoch wegen nur vorübergehenden Aufenthaltes in und mangelnder Anbindung an Österreich und auch in Hinblick auf das Prinzip der Gegenseitigkeit (Österreich zahlt grundsätzlich die Familienbeihilfe für österreichische Studierende im Ausland) prinzipiell keine österreichische Familienbeihilfe zu. Ausnahmen sind lediglich bei intensiver Anbindung an Österreich (etwa durch Existenzaufbau nach Heirat) möglich.

Wenn eine Studentin, die deutsche Staatsbürgerin ist, seit November 2007 in einer Lebensgemeinschaft mit einem österreichischen Staatsbürger lebt und mit diesem ein gemeinsames Kind hat, kann davon ausgegangen werden, dass die gemeinsame Wohnung ihren Lebensmittelpunkt bildet. Es ist somit die vo...

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