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SWK 18, 20. Juni 2009, Seite 574

Selbstanzeigen im Gefolge ausländischer Mitteilungen aufgrund der EU-Zinsrichtlinie

Lösen diese Mitteilungen Sperrwirkungen aus?

DOtto Plückhahn und Norbert Schrottmeyer

Derzeit werden Abgabenpflichtige vonseiten der Finanzbehörden informiert, dass sie ausländische Kapitalerträge erzielt haben, die sie bisher nicht erklärten. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, die versäumten Handlungen nachzuholen. Nachfolgend wird untersucht, inwieweit durch derartige Mitteilungen die Sperrwirkungen des § 29 Abs. 3 FinStrG eintraten, die eine rechtzeitige strafbefreiende Selbstanzeige ausschließen.

1. Einleitung

Im Jahr 2003 wurde die so genannte Zinsrichtlinie vom Rat der Europäischen Union (Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen) verabschiedet. Demnach haben ausländische Banken die österreichische Finanzverwaltung über ausländische Zinszahlungen an österreichische Abgabepflichtige in Kenntnis zu setzen (Kapitel II der Zins-RL). In Art. 8 der Zins-RL wurde geregelt, welche Informationen zu erteilen sind (u. a. der Betrag der Zinszahlungen).

Aufgrund dieser Mitteilungen erfolgen derzeit aktionsweise so genannte "Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen" an österreichische Abgabepflichtige von deren Finanzämtern. Diese Ersuchen weisen unterschiedliche Textierungen auf und können in vier Hauptvarianten zusammengefasst werden, die unter P...

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