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SWK 17, 10. Juni 2009, Seite 55

Zur datenschutzrechtlichen Relevanz von Umstrukturierungsvorgängen

Sind bei Verschmelzungen und Spaltungen auch datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten?

Christian Feltl und Maximilian Auer

Wenngleich in den vergangenen Jahren ganz allgemein eine erhebliche Sensibilisierung für datenschutzrechtliche Fragestellungen eingesetzt hat, sind gerade an der Schnittstelle von Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht viele Detailprobleme noch nicht abschließend geklärt bzw. Gegenstand umfangreicher Diskussionen: Dies gilt insbesondere für (grenzüberschreitende) Umstrukturierungsvorgänge wie Verschmelzungen und Spaltungen, die angesichts der fortschreitenden Globalisierung für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die zentrale Frage, ob derartige Maßnahmen überhaupt datenschutzrechtlich relevant sind, ist in der Lehre nach wie vor umstritten. Der vorliegende Beitrag unternimmt in diesem Zusammenhang am Beispiel der Aktiengesellschaft einen neuerlichen Lösungsversuch.

1. Allgemeines

Zur Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsvorgänge wurden in der Vergangenheit zahlreiche unterschiedliche Theorien vertreten, wobei als besonderer Streitpunkt und Hauptproblem immer wieder die grundlegende Frage auftritt, ob die Umstrukturierung eines Unternehmens überhaupt als datenschutzrechtlich relevanter Vorgang i. S. d. DSG zu qualifizie...

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