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GrESt: wirtschaftliche Betrachtungsweise
• § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz 1987 unterwirft Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, der Grunderwerbsteuer; sie lässt daher die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Gegensatz zur formalrechtlichen des § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 zu. - (§ 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz 1987), (Abweisung)
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