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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite R 4

Ausfallshaftung

§ 7 Abs. 1 WAO stellt seit der Novelle LGBl. Nr. 40/1992 nicht mehr auf die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld ab, sondern normiert eine erweiterte Ausfallshaftung; die Einbringlichkeit beim Abgabenschuldner muss lediglich mit Schwierigkeiten verbunden, die Einbringung beim Abgabenschuldner also im Vergleich zu einer durchschnittlichen Einbringung bloß erschwert sein. - (§ 7 Abs. 1 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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