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Kanalisationsbeitrag Stmk.
• Gegen die Vorschreibung des einmaligen Kanalisationsbeitrages pro Baulichkeit und nicht pro Liegenschaft bestehen keine Bedenken des Verwaltungsgerichtshofes, falls die Baulichkeit, für die die Vorschreibung erfolgt, hinreichend individualisiert ist. - (§ 2 Stmk. Kanalabgabengesetz 1955), (Abweisung)
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