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Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 2017
Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2017 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 253 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 355 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 377 Euro (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2017, BGBl II 2016/385).