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Problembereiche bei der Freizeit während der Kündigungsfrist (Postensuchtage)
§ 1160 ABGB (für Arbeiter) und § 22 AngG (für Angestellte) gewähren dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist im Ausmaß von wöchentlich mindestens einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, und zwar unter Fortzahlung des Entgelts. Seitdem der gesetzliche Anspruch auf "Postensuchtage" bei Selbstkündigung durch das Inkrafttreten des ARÄG 2000 gestrichen wurde, sind trotz Stellungnahmen in der Literatur mangels bisheriger Klarstellung durch die Judikatur noch etliche für die betriebliche Praxis wichtige Rechtsfragen offen. Einige davon werden in einem in der Dezember-Ausgabe der ASoK erschienenen Beitrag von Univ.-Ass. Dr. Jasmin Pačić vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien eingehender untersucht.