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ÖBA 10, Oktober 2016, Seite 707

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Bankenabgabe

Durch intensive Bemühungen konnte eine grundlegende Reform der Bankenabgabe erreicht werden. Damit wird der zusätzlichen Belastung der Kreditwirtschaft durch die Beiträge für Abwicklung und Einlagensicherung Rechnung getragen. An der entsprechenden Überarbeitung des Stabilitätsabgabegesetzes wird gearbeitet und noch für September ein Begutachtungsentwurf erwartet.

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 12. Juli die Reform und Neugestaltung der Stabilitätsabgabe weitgehend im Sinne des akkordierten Modells beschlossen. Die positiven Effekte der Reform für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes werden begrüßt, wenn auch die Abschlagszahlung eine enorme Herausforderung darstellt.

Folgende Eckpunkte der Reform:

  • Ab Einführung der „Bankenabgabe neu“, die jährlich ca 100 Mio EUR betragen soll. Diese ist nicht KöSt-abzugsfähig und eine reine Bundesabgabe.

  • Zahlung in Höhe von 1 Mrd EUR, die in Form einer Einmalzahlung oder verteilt auf bis zu 4 Jahre erfolgen kann.

  • Zur Förderung der Wirtschaft erklären sich die Banken bereit, weitere Kreditmaßnahmen im Rahmen der geltenden Richtlinien in Höhe von 200 Mio EUR primär an KMU zu vergeben.

  • Finanzierung von Bildungs- und Forschungsmaßnah...

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