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Neue Regeln für die Vorsteuererstattung im EU-Ausland
EU-Richtlinie bringt wesentliche Änderungen
Sowohl die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten als auch Unternehmen haben erhebliche Probleme mit den Durchführungsbestimmungen zur Erstattung der Umsatzsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige. Mit der Richtlinie 2008/9/EG soll das Verfahren vereinfacht und modernisiert und gleichzeitig die Stellung der Unternehmen gestärkt werden. Im folgenden Artikel sollen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung dargestellt werden.
1. Vorsteuererstattung
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, haben grundsätzlich das Recht, auch außerhalb Österreichs angefallene Vorsteuern erstattet zu bekommen. Dies gilt jedenfalls in allen EU-Mitgliedstaaten sowie zum Teil in Drittländern mit einem auf die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (RL 2006/112/EG) abgestimmten Umsatzsteuersystem. Umgekehrt haben auch ausländische Unternehmer einen Anspruch auf Erstattung österreichischer Umsatzsteuern.
Rechtsgrundlage innerhalb der Europäischen Union ist derzeit die 8. Richtlinie (RL 79/1072/EWG) des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteu...