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SWK 27, 20. September 2008, Seite 728

Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches

BFH: Kleinere Ungenauigkeiten sind tolerierbar

Bernhard Renner

Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Nach Ansicht des deutschen BFH führen kleinere Mängel jedoch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

1. Sachverhalt

Eine GmbH stellte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitraum von bis ein firmeneigenes Kfz zur Verfügung, das dieser auch privat nutzen durfte. Über die mit dem Dienstwagen unternommenen Fahrten wurden Aufzeichnungen in Fahrtenbüchern geführt. Zum und erfolgte jeweils ein Fahrzeugwechsel. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, die Aufzeichnungen in den Fahrtenbüchern seien nicht ordnungsgemäß. Es nahm die GmbH für den zusätzlich ermittelten geldwerten Vorteil in Haftung.

Das Finanzgericht beurteilte die die Zeiträume von 27. 9. bis , 1. 1. bis und 1. 1. bis betreffenden Aufzeichnungen als ordnungsgemäß. Seiner Ansicht nach sei ein Fahrtenbuch erst dann nicht mehr ordnungsgemäß, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweise. Einzelne kleinere Ungenauigkeiten könnten nicht zur Verwerfung führen.

S. 7292. Rechtansicht des Bundesfinanzhofs

Auch der BFH ging von der prinzipiellen Ordn...

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