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Zur Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten für Nebentätigkeit
Anmerkungen zur Entscheidung des
In einer qualitativ bemerkenswerten Entscheidung hat der UFS Salzburg zur Frage der Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten für Nebentätigkeiten einige interessante Aussagen getroffen.
1. Gesetzestext
§ 4 Abs. 4 Z 7 Satz 1 und § 16 Abs. 1 Z 10 Satz 1 EStG i. d. g. F. lauten: Abzugsfähig sind " ... Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen".
2. UFS Salzburg versus LStR
2.1. Tatbestandsmerkmal "Umschulung"
2.2.1. LStR 2002, Rz. 358a
" ... Der Begriff ‚Umschulung' setzt - ebenso wie Aus- und Fortbildung - voraus, dass der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt (...) Als berufliche Tätigkeit gilt jede Tätigkeit, die zu Einkünften führt (d. h. auch Hilfstätigkeiten oder fallweise Beschäftigungen) ... "
2.1.2.
"Von einer Umschulung kann nur gesprochen werden, wenn sie eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht. Das setzt aber eine alte berufliche Tätigkeit mit einem Mindestmaß an Fähigkeiten voraus."
2.1.3. Anmerkung
Inwieweit der UFS mit der Formulierung "mit einem Mindestmaß an Fähigkeiten" von der großzügigen Auffassung des BMF (siehe LStR 2002, Rz. 358a: "taxifahrender Medizinstudent"; "Aufwendungen vor Tätigkeitsbegin...