Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer
Verringern die von einer Kapitalgesellschaft bei einer Kapitalerhöhung zu tragenden Aufwendungen die Bemessungsgrundlage?
Die Erhöhung des Kapitals einer Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfüllt unzweifelhaft den Tatbestand des § 2 Z 1 KVG, weshalb der Vorgang Gesellschaftsteuerpflicht auslöst.Bemessungsgrundlage sind die von den Gesellschaftern für den Erwerb der Gesellschaftsrechte zu leistenden Beträge. Von der Kapitalgesellschaft i. Z. m. der Kapitalerhöhung zu tragenden Aufwendungen werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Kapitalansammlungsrichtlinieerscheint jedoch die Nichtberücksichtigung solcher Aufwendungen nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, weshalb diese abziehbar sein sollten.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundlage für die in Österreich nach dem KVG erhobene Gesellschaftsteuer ist nunmehr die Richtlinie 2008/7/EG (Kapitalansammlungsrichtlinie) des Rates vom , welche die bisherige Kapitalansammlungsrichtlinie 1969 ersetzt hat. Nach Art. 3 lit. c i. V. m. Art. 1 lit. a Kapitalansammlungsrichtlinie unterliegt die Erhöhung des Kapitals einer Kapitalgesellschaft durch Einlagen jeder Art als Kapitalzufuhr der Gesellschaftsteuer. Als Bemessungsgrundlage ist gem. Art. 11 Abs. ...