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SWK 33, 20. November 2008, Seite 65

Kommunalsteuer: Bemessung

Entgelte oder Umsätze sind nicht Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer, sondern nach § 5 Abs. 1 KommStG die Summe der Arbeitslöhne der Dienstnehmer. - (§ 3 Abs. 2 KommStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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