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SWK 33, 20. November 2008, Seite 877

2. EStR-Wartungserlass 2008 - neue Aussagen zu Aktivposten

EStR wollen einen beim Finanzierungsleasing gebildeten Aktivposten nur mehr über die fiktive Restnutzungsdauer als Aufwand zulassen

Christian Prodinger

Bei einem Finanzierungsleasingvertrag ist bei Kfz i. S. d. § 8 Abs. 6 EStG dann ein Aktivposten zu bilden, wenn der Vertrag als Finanzierungsleasing eingestuft wird. Wird das Fahrzeug zurückgegeben, dann war bisher der Aktivposten aufwandswirksam aufzulösen. Die EStR 2000 wollen dies - systemwidrig - ändern.

1. Rechtslage und Auswirkungen

Nach der bisherigen Fassung ist der gebildete Aktivposten bei Ankauf des Fahrzeugs auf den Kaufpreis zu aktivieren und über die Restnutzungsdauer abzuschreiben. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ist er hingegen aufwandswirksam auszubuchen.

Nach der geplanten Neufassung soll der Aktivposten (für Verträge ab ) auch bei Rückgabe des Fahrzeugs über die fiktive Restnutzungsdauer aufgelöst werden. Dies ist evident rechtsunrichtig und inkonsequent.

Bei Beginn des Leasingvertrags ist nach der Judikatur des VwGH (zunächst) die Entscheidung zu treffen, ob der Leasingvertrag als Kaufvertrag oder als Mietvertrag zu beurteilen ist. Wird er als Kaufvertrag eingestuft, so ist das Wirtschaftsgut dem Leasingnehmer zuzurechnen, und für die Bildung eines Aktivpostens bleibt kein Raum.

Wird der Leasingvertrag aber als Mietvertrag eingestuft, so wird - durchaus auf Basis der EStR - deshalb ein Aktivpost...

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