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Abgrenzung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen bei einem Sportverein
Unternehmerische Tätigkeit bei Beistellen von Sportanlagen
Von Vereinsmitgliedern geleisteten Mitgliedsbeiträgen steht - insbesondere bei Sportvereinen - ein Leistungsangebot des Vereins gegenüber, welches i. d. R. für den Vereinsbeitritt kausal ist. Somit stellt sich die Frage, ob noch von "echten" Mitgliedsbeiträgen gesprochen werden kann oder ob nicht aufgrund des dahinterstehenden Leistungsaustausches "unechte" Mitgliedsbeiträge und somit eine unternehmerische Tätigkeit des Vereins vorliegen. In einem zur Kommunalsteuer ergangenen Erkenntnishat der VwGH nun diese Abgrenzung präzisiert und dabei über den Bereich dieser Steuerart hinausgehende gültige Aussagen getroffen.
1. Rechtliche Grundlagen
Der Kommunalsteuer unterliegen nach § 1 KommStG die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Das Unternehmen umfasst nach § 3 Abs. 1 KommStG die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn (Überschuss) zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzste...