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Gruppenende durch Umwandlung vor Ablauf der Mindestdauer
Rückabwicklung der Verlustverrechnung
Erlischt eine Unternehmensgruppe i. S. d. § 9 KStG vor Ablauf der Mindestdauer von drei (vollen) Jahren nach § 9 Abs. 10 KStG aufgrund einer Umwandlung i. S. d. Art. II UmgrStG, so stellt sich die Frage, ob die Verlustverrechnung nach § 9 KStG nach § 295a BAO rückabzuwickeln ist und die Verluste rückwirkend ohne die Wirkungen einer Unternehmensgruppe zu verrechnen sind oder ob die Gruppenbesteuerung ausnahmsweise doch bis zum Umwandlungsstichtag aufrecht bleiben kann.
1. Die Wesensmerkmale einer Unternehmensgruppe
Eine qualifizierte finanzielle Verbindung durch eine (direkte oder indirekte, allenfalls über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellte) Beteiligung von mehr als 50 % an Stimmrechten und am Nennkapital zwischen bestimmten Körperschaftsteuersubjekten (insbesondere Kapitalgesellschaften) führt auf Antrag zu einer ertragsteuerrechtlichen Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Die in einer Unternehmensgruppe vereinten Körperschaften bleiben selbständige Steuersubjekte, für welche der ertragsteuerrechtliche Gewinn und Verlust jeweils gesondert zu ermitteln ist. Die Unternehmensgruppe ermöglicht den ertragsteuerwirksamen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten, wobei Steuerumlagen die Vor- und Nachteile der einzelnen Gruppenm...