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SWK 29, 10. Oktober 2008, Seite 780

Auslandsdividenden und Anrechnungsmethode

Vorabentscheidungsersuchen des UFS

Marco Laudacher

Der VwGH bestätigt die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988 in der Entscheidung vom , 2008/15/0064. Das Erkenntnis wirft allerdings viele Fragen auf,insbesondere der Methodenwechsel hat von Seiten der Lehre Kritikhervorgerufen und weitere Problemewieder in den Vordergrund gerückt. Der UFS hat zur Klärung der nunmehr bestehenden Zweifelsfragen zwei Vorabentscheidungsersuchen in einer kombinierten Anfrage an den EuGH gerichtet.

1. Sachverhalt

Einer in Österreich ansässigen AG mit Anteilen an inländischen Investmentfonds und Erträgen aus Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften wurde die Steuerbefreiung von der Finanzverwaltung versagt. Der UFS ging im Berufungsverfahren von einer analogen Anwendung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 aus.

Der VwGH nahm den Schutz von Dividenden aus Beteiligungen an Investmentfonds durch Art. 56 EG an, weil dieser sich aus dem Normzweck der Regelung - der Vermeidung von Doppelbesteuerungen - ergeben soll. Eine Schutzwirkung besteht nach dieser Rechtsprechung auch für Dividenden aus Drittstaaten. Zur Verdrängung des nationalen Rechts wird im Erkenntnis ausgeführt, es dürfe nur jene von mehreren gemeinschaftsrechtskonformen Lösungen zur Anwendung kommen, mit der die Entscheidung des nationalen Gesetzgebers so weit w...

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