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SWK 29, 10. Oktober 2008, Seite T 179

EU will Schlupflöcher bei Zinsbesteuerung schließen

(dpa) - Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung will die EU-Kommission die rechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Union verbessern. Die Kommission werde den Mitgliedstaaten so rasch wie möglich, spätestens aber Anfang November, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Zinssteuerrichtlinie vorlegen, sagte eine Sprecherin von Steuerkommissar László Kovács kürzlich in Brüssel. Die vom Juli 2005 stammende Richtlinie ist eine der kompliziertesten EU-Regelungen überhaupt - die Verhandlungen dafür dauerten 16 Jahre.

Die Richtlinie hat jedoch einige Lücken. Luxemburg, Österreich und Belgien bekamen Ausnahmen zugestanden, da sie ihr Bankgeheimnis nicht aufheben wollten. Damit konnten auch die außerhalb der EU liegenden "Steuerparadiese" Schweiz, Liechtenstein, Andorra, S. T 180Monaco und San Marino nicht gezwungen werden, ihr Bankgeheimnis aufzugeben. Die EU-Kommission hatte von vornherein den Auftrag, die Wirksamkeit der Richtlinie nach drei Jahren zu überprüfen. Die geplante Korrektur hat jedoch nach dem jüngsten Skandal um Steuerhinterziehung über Liechtensteiner Konten eine neue Brisanz bekommen.

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