Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2008, Seite R 35
Gerichtsgebühren
• Gerichtsgebühren nach TP 2 GGG belastet generell jede Partei, die in einem in Österreich anhängigen Zivilprozess ein Rechtsmittel erhebt, und zwar ohne Ansehen der Parteien. - (TP 2 GGG), (Abweisung)
()