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SWK 18, 20. Juni 2008, Seite 128

Bewertung der Sachbezüge für die Abfertigung alt

Die Sachbezüge (im Anlassfall: Dienstwohnung) sind mit ihrem tatsächlichen Wert für den Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die lohnsteuerliche Sachbezugsverordnung ist zwar eine Orientierungshilfe; diese kann jedoch dann nicht zur Anwendung kommen, wenn die fiskalische Bewertung erheblich zum Nachteil des Arbeitnehmers vom wahren Wert der Naturalleistung abweicht. In solchen Fällen kommt es darauf an, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat ().

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