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Gegenleistung bei Übertragung von Liegenschaften durch Scheidung
Gegenleistung bei Übertragung von Liegenschaften durch Scheidung (§ 30 EStG)
Der Beschwerdeführer "verkaufte" 1987 seiner Frau sieben Liegenschaften (zu einem sehr geringen Preis). Nach Scheidung der Ehe klagte er auf Rückübertragung der Liegenschaften. Zwecks Beendigung des Rechtstreites wurde 1991 ein Vergleich zwischen den geschiedenen Ehegatten geschlossen und der Kaufvertrag aufgehoben. Dafür verpflichtete sich der Beschwerdeführer, seiner geschiedenen Ehegattin einen Betrag von 436.000 Euro zu bezahlen. Das FA beurteilte diesen Vorgang als entgeltliche Rückübertragung und setzte Spekulationseinkünfte fest. Dies wurde vom VwGH mit Erkenntnis vom , 2001/13/0211, abgelehnt. 1995 und 1997 verkaufte der Beschwerdeführer einige dieser Grundstücke. Nunmehr nahm das FA eine Spekulationsbesteuerung vor. Der Beschwerdeführer betonte, dass durch den Vergleich eine rückwirkende Auflösung des ersten Kaufvertrages erfolgen sollte, zumal der erste Kaufvertrag an sich ein Scheingeschäft war. Der VwGH hat den Bescheid aufgehoben, weil auch für den Fall, dass mangels einer rückwirkenden Auflösung ein Spekulationsgeschäft vorliegt, der Vergleichsbetrag nicht einfach als Gegenleistung angesetzt werden kan...