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Verträge mit eigener Gesellschaft
Verträge mit eigener Gesellschaft (§ 20 EStG)
Die für Rechtsgeschäfte zwischen nahen Angehörigen maßgeblichen Kriterien gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner oder seine Angehörigen als Gesellschafter beteiligt sind und mangels eines Interessengegensatzes die Annahme naheliegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine im Gesellschaftsverhältnis wurzelnde Veranlassung (vgl. ). Die Frage, ob ein fremdübliches Mietverhältnis vorliegt, hat der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft voranzugehen (UFSK , RV/0052-K/06).